Der 2. Tag brachte Entscheidungen mit der KK-Sportpistole. Bei den Damen I wiederholte sich ein bissl der Finalablauf der Luftpistole – Laura Fischinger mit 570 Ringen auf Vorkampfplatz 7 ins Finale gerutscht, konnte dort nur 5 Treffer landen und verließ die Elimination auf Platz 8. Ihre Vereinskollegin Michelle Skeries stieg mit hervorragenden 585 Ringen auf Platz 2 ins Finale ein und musste sich dort aber Doreen Vennekamp (Hessen) und Sandra Reitz (Bayern) geschlagen geben – Platz 4.
Die 4 spielte dann bei den Juniorinnen II ebenfalls eine Rolle – Jette Lippert erreichte diesen Platz mit 551 Ringen in der Einzelwertung, dicht gefolgt auf Platz 5 von Clara Müller mit 547 Ringen. Zusammen mit Nele Möbius (514 R) gabs dann aber Mannschaftssilber.

Der erste Tag der Deutschen Meisterschaften brachte Entscheidungen mit Brandenburger Sportlern in der Luftpistole. Die erstmals in der Damenklasse startende Frankfurterin Laura Fischinger erreichte dort das Finale mit 565 Ringen auf Platz 8. Auf dem blieb sie auch, da ihr im Finale dann doch zu wenig 10er gelangen. Reelle Chancen hätte es mit Michelle Skeries (560 R) auf Mannschaftsgold gegeben, aber es fehlte das Ergebnis der erkrankten Josefin Eder. Die Startenden bei den Junioren II und Damen II blieben unter den Erwartungen. Bei den Juniorinnen II konnte Jette Lippert (FFO) mit einer schwachen 2. Wettkampfhälfte den 5. Platz mit 552 Ringen erreichen. Zusammen mit Clara Müller (538 R) und Lilly Jahn (522 R) gabs Platz 5 auch in der Mannschaftswertung.

Wie der Rheinische Schützenbund mitteilt, hat der Deutsche Bundestag eine deutliche Vereinfachung zur Meldepflicht sowie eine Gebührenbefreiung für Vereine im Zusammenhang mit dem Transparenzregister beschlossen.

Den Artikel des RSB findet ihr unter folgendem Link: zur Seite des RSB

Die “lange” Version gibt es als PDF direkt vom Bundestag: PDF Drucksache 19/30443 Deutscher Bundestag

Nach dem nicht nur das Ordnungsamt Barnim eine vorsichtig ausgedrückt sehr “eigenwillige” Interpretation für den Begriff -Sportstätte unter freiem Himmel- verlauten ließ, konnte über den Brandenburgischen Schützenbund und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz nunmehr eine ministerielle Regelung erreicht werden. Deren Fazit: alles was keine Raumschießanlage gemäß Schießstandrichtlinie ist, kann nach den Regeln für Sportstätten unter freiem Himmel betrieben werden.

Die Infektionsschutz-Regelungen für Schießsportstätten hier zum Download.