Hier finden Sie aktuelle Informationen und Formulare rund um das Thema Waffenrecht.
Gesetze / Verordnungen
Wichtige Information zu Anträgen auf Fortbestehen des Bedürfnisses (Stand 09/2026)
Die brandenburgischen Waffenrechtsbehörden wurden 2026 personell deutlich aufgestockt. Seitdem werden erheblich mehr Waffenbesitzer zwecks Nachweis des Fortbestehens ihres Bedürfnisses innerhalb einer gesetzten Frist von bis zu 4 Wochen von den Behörden angeschrieben. Die Folge davon ist das drei- bis vierfache Aufkommen der entsprechenden Anträge in der BSB-Geschäftsstelle. Hinzu kommt ein deutlich gestiegener Zeitaufwand an telefonischen und Mailanfragen zu den Anträgen.
Dies ist mit dem derzeitigen Personalbestand nicht mehr händelbar. Trotz zusätzlichem Einsatz aller Geschäftsstellenmitarbeiter beträgt der Rückstau Stand 10. September bereits rund 250 fristgebundene Anträge.
Es wird daher allen Antragstellern empfohlen, eine Fristverlängerung von wenigstens 8 Wochen bei ihrer zuständigen Waffenbehörde zu beantragen.
Da auch Bedürfnisanträge zum Erwerb von Sportwaffen von diesem Prozess betroffen sind, verlängert sich deren Bearbeitungszeit ebenfalls.
Wichtiges für WBK Anträge
Wichtiger Hinweis für Antragsteller mit Berliner Wohnsitz zum Fortbestehen des Bedürfnisses:
Die Waffenrechtsbehörde Berlin versendet seit 2026 zusammen mit der Aufforderung ein Formblatt, welches allein hier so nicht bearbeitet werden kann!
Zwingend erforderlich ist weiterhin die Beifügung der „BSB-Bescheinigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses“ (dazu dort die Hinweise auf Blatt 2 beachten).








