Hier finden Sie aktuelle Informationen und Formulare rund um das Thema Waffenrecht.

Wichtiges für WBK Anträge

Wichtiger Hinweis für Antragsteller mit Berliner Wohnsitz zum Fortbestehen des Bedürfnisses:
Die Waffenrechtsbehörde Berlin versendet seit 2026 zusammen mit der Aufforderung ein Formblatt, welches allein hier so nicht bearbeitet werden kann!
Zwingend erforderlich ist weiterhin die Beifügung der „BSB-Bescheinigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses“ (dazu dort die Hinweise auf Blatt 2 beachten).

Versicherung

Schießstandrichtlinien

Polizeibehörden