Wie der Rheinische Schützenbund mitteilt, hat der Deutsche Bundestag eine deutliche Vereinfachung zur Meldepflicht sowie eine Gebührenbefreiung für Vereine im Zusammenhang mit dem Transparenzregister beschlossen.

Den Artikel des RSB findet ihr unter folgendem Link: zur Seite des RSB

Die “lange” Version gibt es als PDF direkt vom Bundestag: PDF Drucksache 19/30443 Deutscher Bundestag

Nach dem nicht nur das Ordnungsamt Barnim eine vorsichtig ausgedrückt sehr “eigenwillige” Interpretation für den Begriff -Sportstätte unter freiem Himmel- verlauten ließ, konnte über den Brandenburgischen Schützenbund und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz nunmehr eine ministerielle Regelung erreicht werden. Deren Fazit: alles was keine Raumschießanlage gemäß Schießstandrichtlinie ist, kann nach den Regeln für Sportstätten unter freiem Himmel betrieben werden.

Die Infektionsschutz-Regelungen für Schießsportstätten hier zum Download.

Vier Euro pro Vereinsmitglied für Hygienemaßnahmen

Im Dezember wurde sie vom Landtag beschlossen, nun fließt sie – die finanzielle Unterstützung für Sportvereine bei der Durchführung der Hygienemaßnahmen. In den nächsten Tagen werden alle 3.003 Vereine des Sportlandes diese besondere Art der Corona-Hilfe in ihre Kassen gespült bekommen – pauschal und antragslos. Denn ausgezahlt werden die vier Euro pro Vereinsmitglied heute direkt über den Landessportbund, der diese finanzielle Hilfeleistung durch das Land bereits im Herbst 2020 vorgeschlagen und anschließend vorangetrieben hatte.
„Diese zusätzliche Unterstützung für unsere Vereine ist ein klares Signal an das Sportland mit seinen mehr 340.000 Mitgliedern, dass unsere Leistungen, aber auch unsere Probleme nicht vergessen werden“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Neubert. „Großer Dank dafür gebührt den Landtagsabgeordneten, vor allem aber auch unserer Finanzministerin Katrin Lange und unserer Sportministerin Britta Ernst, die sich für diese Förderung eingesetzt haben.“

Quelle LSB, 29.04.2021
https://lsb-brandenburg.de/vier-euro-pro-vereinsmitglied-fuer-hygienemassnahmen/

Ein Beleg für die Vereinsbuchhaltung ist bisher nicht vorgesehen, Empfehlung: obigen Text dafür ausdrucken.


Beste Schützengrüße

Roland Müller
Geschäftsführer

Wäre alles nach Plan gelaufen und Corona nicht dazwischen gekommen, würden am morgigen Samstag, 1. Mai, im Rahmen des 62. Deutschen Schützentages in Gotha das Bundeskönigsschießen und das Bundesjugendkönigsschießen stattfinden. Der Schützentag muss ausfallen, die beiden Königsschießen werden verschoben, die neuen Ketten sind trotzdem fertig.

Der Bestand an Landes-Kaderschützen für das Jahr 2021.

Angesichts der Ausfälle von Messen und Veranstaltungen, sowie aufgrund der durch die Pandemie geschlossenen Fachgeschäfte, hat Krüger die Zeit genutzt und seinen Online-Shop komplett neu ausgerichtet. Es werden noch mehr Qualitätsprodukte vom weltweiten Marktführer für sportliche Schießscheiben in vielen Kategorien übersichtlich eingruppiert. Die einzigartige Auswahl umfasst die Scheiben der Weltverbände des Olympischen Schießsports, der Grosskaliber-Verbände, der Bogensport-Verbände und der Wettkampfscheiben des Deutschen Schützenbundes.
Die einfache intuitive Handhabung der Shop-Funktionen, die Live-Bestandsabfrage für Lieferung innerhalb 1-2 Tagen und moderne Zahlungsalternativen, machen den neuen Shop zum 24-Stunden Einkaufserlebnis für Schießscheiben und Bogenscheiben-Auflagen. Neu ist auch ein informativer Servicebereich mit Veranstaltungen, Schießsport-Links und Downloads von Schießspielen.
Für die Nutzung des Webshops mit dem Smartphone wurde erstmalig eine extra angepasste Oberfläche erstellt. Zugang zum Shop erhalten Sie unter: www.krueger-scheiben.de

Das im Geldwäschegesetz (GwG) §§ 18 ff verankerte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben der wirtschaftlich Berechtigten sind von den Vereinigungen einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung mitzuteilen. Die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter ist www.transparenzregister.de. Auch für die einfache Eintragung und Registrierung werden seit 2020 Gebühren nach der Transparenzregistergebührenverordnung[14] erhoben, auch nachträglich für die Vorjahre seit 2017. (Quelle: Wikipedia)

Hinweise zum Transparenzregister (Info LSB springborn@lsb-brandenburg.de)  hier als PDF
Ein eingetragener Sportverein ist bekanntlich im Vereinsregister enthalten – soweit so gut. Doch seit 2017 gibt es im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche auch noch das Transparenzregister. In dem müssen alle Gesellschaften und Unternehmen erfasst sein – sowie eben auch Vereine.
So erhalten Vereine zunehmend Benachrichtigungen, sich im Transparenzregister zu melden bzw. Rechnungen über Gebühren für 2017-2020. Dies ist keine Täuschung, sondern real und rechtens.
Allerdings gibt es für Vereine eine Erleichterung. Statt aktiv eine zusätzliche Anmeldung in dieses Register von den Vereinen zu verlangen, hat der Gesetzgeber entschieden, die Daten der Vereine automatisch aus dem Vereinsregister zu übernehmen. Das erspart den Vereinen und ihren Vorständen zwar Arbeit, die fälligen Jahresgebühren (2,50 / ab 2020 4,80 Euro) für den Eintrag indes nicht.
Auf Antrag aber können sich Sportvereine von dieser Gebührenpflicht zukünftig befreien lassen. Dem Antrag, der nur per Email eingereicht werden kann, müssen der aktuelle Vereinsregisterauszug, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Identitätsbestätigungen der Vorstandsmitglieder beigefügt sein. Der Antrag muss an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de gesendet werden und gilt jeweils für die Dauer der Gemeinnützigkeit des Vereins.
Wichtiger Warnhinweis dazu (Info Bundesfinanzministerium)
Es werden z. B. unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails versendet, in denen Empfänger*innen auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. In den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren.
Das Bundesministerium der Finanzen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten! Die offizielle Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) beantwortet auf seiner Webseite dazu eventuell aufkommende Fragen.

Wichtige Informationen dazu wie z.B. Altbesitz verbotener Waffen und Magazine, „Wesentliche Teile“ sowie Änderungen im Nationalen Waffenregister sind vom Deutschen Schützenbund hier veröffentlicht:
https://www.dsb.de/recht/news/artikel/news/detail/waffenrecht-letzte-aenderungen-des-3-waffenrechtsaenderungsgesetzes-in-kraft-getreten/

Verwiesen wird insbesondere auf das dort zu findende Online – Seminar mit der Präsentation “Neues Waffenrecht” (Seite 32: Hilfreiche Links wie Leitfaden zu wesentlichen Teilen & Antragsvordrucke).

Ergänzend dazu einige Hinweise:

Nationales Waffenregister (NWR)

Künftig werden eine Personen-ID beginnend mit P- und eine Erwerbs-ID beginnend mit E- von der zuständigen Behörde vergeben und in die WBK eingetragen (teilweise bereits erfolgt). Erforderlich sind die ID insbesondere dann, wenn ein Erwerb, Verkauf oder eine Reparatur beim Hersteller / Händler beabsichtigt ist. Grundsätzlich ist jeder WBK-Inhaber selbst verantwortlich. Empfehlenswert ist die Anforderung des jeweiligen Personenstammblattes bei der zuständigen Behörde per Email, darin sind alle ID eingetragen. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden das Verfahren zum Eintrag der ID von „wesentlichen Teilen“ in die WBK vornehmen.

Prüfung Fortbestehen Bedürfnis

Hier sind künftig die Schießnachweise innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung 6x / Jahr oder 1x / Quartal mit jeder Waffenart (Langwaffe / Kurzwaffe / Flinte) mit eigenen Erlaubnispflichtigen Waffen zu dokumentieren.

Übergroße Magazine

Diese (>20 Kurz- bzw. >10 Langwaffe) betreffen nur Zentralfeuer, d.h. Großkaliber (KK = Randfeuer). Aufpassen müssen Besitzer von Kurzwaffenmagazinen >10, welche zugleich in Langwaffen passen.
– Wurden übergroße Magazine vor dem 13.06.2017 erworben, so ist der Besitz bis 31. August 2021 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
– Wurden solche zwischen 13.06.2017 und 31.08.2020 erworben, so ist der Besitz bis 31. August 2021 bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Die Magazinaufbewahrung hat im 0-Schrank zu erfolgen, ansonsten droht Unzuverlässigkeit.

Schusswaffen mit eingebauten übergroßen Magazinen

Diese werden grundsätzlich zu verbotenen Waffen! Das Verbot wird jedoch nicht wirksam, wenn sie vor dem 13.06.2017 erworben wurden.
Wurden solche zwischen dem 13.06.2017 und dem 31.08.2020 erworben, so kann der Besitz bis 31. August 2021 bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Alternativ ist für beide Sachverhalte übergroßer Magazine die Überlassung an einen Berechtigten bzw. Abgabe bei der zuständigen Behörde bis 31. August 2021 möglich.

Salutwaffen (siehe auch o. g. Präsentation “Neues Waffenrecht”)

Diese sind künftig erlaubnispflichtig mit Bedürfnisnachweis. Für Altbesitz ist bis 31. August 2021 eine Erlaubnis nach §10 Abs. 1 Satz 1 (Grüne WBK) oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen.
Alternativ ist auch hier die Überlassung an einen Berechtigten bzw. Abgabe bei der zuständigen Behörde bis 31. August 2021 möglich.

Liebe Schützenfreundinnen und Schützenfreunde,

im Namen des Präsidiums des Brandenburgischen Schützenbundes gratuliere ich allen 174 Mitgliedern unseres Verbandes, welche den Ehrgeiz und den Mut hatten, am DSB Wettkampf Meisterschütze 2020 teilzunehmen, recht herzlich zu den erreichten Ergebnissen.

Besondere Glückwünsche möchte ich den brandenburgischen Kugel – und Bogenschützen übermitteln, die es in den Finals auf Podiumsplätze geschafft haben:

  • Zum 1. Platz im Wettkampf Bogen-Compound Jugend/Junioren Yanneck Regling und zum 3. Platz im gleichen Wettkampf Lukas Lehnig, beide von der TSG Lübbenau Abt. Bogensport
  • Zum 2. Platz im Wettkampf Luftgewehr Schüler Johanna Kurmann (Schützengilde zu Werder/H.)
  • Zum 2. Platz im Wettkampf Luftpistole Schüler David Obenaus (SGi Döllingen)

Darüber hinaus gratulieren wir Andreas Löw von der SGi Frankfurt/Oder, der in der Qualifikation Flinte / Trap den 1. Platz erreichte.

 

Weiterhin Gut Schuss und alle ins Gold

Gert-Dieter Andreas
Präsident