Zweck/Grundsätze
Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Projekten der allgemeinen, vereinsübergreifenden Jugendarbeit innerhalb der Schützenkreise, wie zum Beispiel Ferienlager, Trainingslager, Exkursionen usw. Die Veranstaltung von bzw. Teilnahme an Wettkämpfen ist nicht förderfähig. Das Projekt muss unter Verantwortung (auch finanzieller!) des Kreises durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Projekte werden unterstützt, wenn sie mit mindestens 4 jugendlichen Teilnehmern aus mindestens 2 Vereinen des Kreises durchgeführt werden. Gefördert werden alle jugendlichen Teilnehmer (bis 20 Jahre). Erwachsene (ab 21 Jahre) sind als Betreuer im Verhältnis 3:1 (Jugendliche : Erwachsene) förderfähig. Bei mehr als 10 Teilnehmern dürfen maximal die Hälfte aus demselben Verein kommen. Fahrkosten werden nur einmal für die Hin- und Rückfahrt zwischen einem Abfahrtsort (Treffpunkt) und dem Veranstaltungsort gefördert. Es kann für je 4 angefangene Personen ein Fahrzeug gefördert werden. Unterkunftskosten sind förderfähig, wenn sie in gewerblichen Einrichtungen (z. B. Hotel, Jugendherberge, Zeltplatz) entstehen.
Bei der Abrechnung der Verpflegungsförderung zählt An- und Abreise zusammen als ein Tag.
Förderhöhe
Die Auszahlung der beantragten Projektmittel erfolgt prozentual entsprechend des Gesamtantragsvolumens und der Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördersumme der laufenden Jahres.
Für die Berechnung des Förderbetrages können maximal folgende Werte in Ansatz gebracht werden:
Fahrkosten = 0,07 € je gefahrene km und je Fahrzeug
Unterkunft = 5,00 € pro Person und Nacht
Verpflegung = 2,00 € pro Person und Tag (eintägig)
3,00 € pro Person und Tag (mehrtägig)
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch den Schützenkreis. Die Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Landesjugendleiter eingehen. Antragsschluss für das laufende Jahr ist aber jeweils der 20. Oktober.
Im Antrag ist Zeit und Ort der Maßnahme, der wesentliche Inhalt, die geplante Teilnehmerzahl und eine grobe Finanzvorplanung festzuhalten. Antragsformular
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt durch den Schützenkreis. Sie hat bis maximal 4 Wochen nach Ende der Maßnahme zu erfolgen. Die Abrechnung der Fahrkosten erfolgt per Formblatt, sie werden auf Plausibilität überprüft. Alle anderen förderfähigen Kosten werden mit den Kopien der Originalquittungen abgerechnet. Die Zahlung der Fördersumme erfolgt nach Abrechnung der letzten aller im Jahr im Verband beantragten Maßnahmen auf das Konto des Kreisschützenbundes.